Förderung 2026

Zwei Wege. Ihre Nutzung entscheidet.

Der iSFP-Bonus greift seit Juli 2026 nur noch oberhalb von 30.000 € Investition – bei einer normalen Einblasdämmung ist er damit weg. Bleiben zwei Wege.

Selbst genutzt

Steuerermäßigung § 35c – 20 % über 3 Jahre

Selbstgenutztes Eigentum: 20 % der Kosten mindern über drei Jahre Ihre Einkommensteuer (7 / 7 / 6 %), höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt. Das ist kein Zuschuss: Sie zahlen die Rechnung in voller Höhe, der Betrag fließt erst mit den Steuerbescheiden zurück und nur, soweit eine entsprechende Einkommensteuer anfällt. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, die Rechnung wird unbar bezahlt. Wir liefern die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster – geltend machen Sie den Bonus mit Ihrer Steuererklärung.

Vermietet

BEG-Zuschuss (BAFA) – 15 %

Vermietetes Objekt: 15 % Zuschuss, förderfähige Kosten gestaffelt je Wohneinheit – 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Auch das ist kein Preisnachlass: Sie zahlen unsere Rechnung in voller Höhe, der Zuschuss fließt nach dem Verwendungsnachweis vom Fördergeber an Sie. Voraussetzung sind ein Baualter von mindestens fünf Jahren, ein Energieeffizienz-Experte und der Antrag vor Auftragserteilung. Antrag und Förderabruf organisieren wir; das Honorar des Energieeffizienz-Experten ist eine Fremdleistung und in unserem Preis nicht enthalten.

Den Zuschuss beantragen und rufen wir für Sie ab. Der Steuerbonus lässt sich nicht beantragen: Ihn machen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung geltend, und er wirkt nur, soweit eine entsprechende Steuerschuld besteht. Von uns bekommen Sie dafür die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster und eine unbar zahlbare Rechnung.

Anders liegt es im Mehrfamilienhaus: Dort steigt der Deckel der förderfähigen Kosten mit jeder Wohneinheit, und weil die Investition damit fast immer über 30.000 € liegt, kommt der iSFP-Bonus auf den übersteigenden Anteil dazu.

Fördersätze zuletzt geprüft: 01.09.2026 · keine Steuerberatung